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  1. Digando
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digando GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digando GmbH

Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Digando GmbH, FN513997 d, Rathausplatz 4, 6850 Dornbirn, Österreich zusammengefasst. Die Bedingungen betreffen die Nutzung der Plattform mit der Vermittlung von Mietverträgen und werden durch Bedingungen bei der direkten Vermietung von Baumaschinen, -geräten und Zubehör ergänzt.

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform und Vermittlung von Mietverträgen

1.1 Geltungsbereich
Bei dem webbasierten Service der Digando GmbH handelt es sich um ein System vorrangig zur Vermittlung von Mietverträgen für Baugeräte von Geschäftspartnern der Digando GmbH. Die Digando GmbH schließt nur Verträge mit Unternehmern ab.

Mit seiner Registrierung beziehungsweise Reservierung akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese Geschäftsbedingungen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Vertragspartner auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Nebenabreden iS von speziellen Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur einvernehmlich und schriftlich möglich, wodurch jedoch die nicht geänderten Bedingungen unbeschadet Vertragsinhalt bleiben.

1.2 Vertragsannahmen
Die Firma Digando GmbH ist unter anderem Vermittler der Mietverträge zwischen seinen Geschäftspartnern und dem Kunden. Für die Nutzung des Services der Digando GmbH ist eine Registrierung unter www.digando.com erforderlich. Zur Registrierung sind persönliche Daten beziehungsweise Firmendaten anzugeben. Die Registrierung wird verbindlich abgeschlossen, indem im Anschluss auf die Schaltfläche „Registrieren“ geklickt wird.

Der registrierte Kunde kann sodann Reservierungen der auf www.digando.com verfügbaren Baugeräte anfordern. Die Firma DIGANDO GmbH prüft die Verfügbarkeit und nimmt die Reservierungen vor. Die Baugeräte werden auf www.digando.com beispielhaft dargestellt. Die Firma Digando GmbH und deren Geschäftspartner sind berechtigt, ein Baugerät zu reservieren, das technisch dem vom Kunden ausgewählten Gerät entspricht, jedoch betreffend des Typs (z.B. Vorgänger-Modell) oder des Herstellers vom gewählten abweicht.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung und Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.

Es besteht für den Kunden kein Recht auf Abschluss eines Vertrages. Die Firma Digando GmbH ist berechtigt die Registrierung beziehungsweise den Vermittlungsvertrag vor Aufnahme der Vermittlungstätigkeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ebenso sind die Geschäftspartner der Digando GmbH berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Die Nutzung des Services der Digando GmbH ist kostenlos. Die Digando GmbH behält sich jedoch das Recht vor, in Zukunft für ihren Service Entgelte zu verlangen. Diesfalls würde gemäß Punkt 10. „Änderung der Geschäftsbedingungen“ vorgegangen werden.

1.3 Leistungen / Vertragsgegenstand
Der Service der Digando GmbH umfasst:

  • einmalige Einrichtung einer Kundendatenbank zur Speicherung der vom Kunden erfassten Stamm- und Bewegungsdaten am Server der Digando GmbH;
  • Bereitstellung eines Internet-Zugangs zu den Kundendaten am Server der DIGANDO GmbH;
  • Vermittlung zwischen dem Kunden und den Geschäftspartnern der DIGANDO GmbH zum Abschluss von Mietverträgen über Baugeräte.

1.4 Systemvoraussetzungen sowie Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden
Für die eigene Infrastruktur (Soft- und Hardware) hat der Kunde auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko Sorge zu tragen. Die Digando GmbH übernimmt für die Infrastruktur des Kunden keine Verantwortung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Infrastruktur geeignet ist, den Service der Digando GmbH zu nutzen. Er hat die von ihm verwendete Software rechtzeitig und ordnungsgemäß zu warten.

Um den Service der Digando GmbH in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Kunde die (Browser)-Technologien und die Mindestversionskennung, die die Digando GmbH auf ihrer Website www.digando.com bekannt gibt, verwenden oder deren Verwendung ermöglichen. Bei Verwendung anderer Technologien kann es sein, dass der Kunde das Service der Digando GmbH nicht in vollem Umfang nutzen kann.

Der Kunde ist zum Schutz seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff verpflichtet und er nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennung führen können.

Der Kunde hat die Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Er darf niemandem, auch nicht Mitarbeitern der Digando GmbH, diese Zugangsdaten zur Kenntnis bringen. Wenn der Kunde Grund zur Annahme hat, dass die Zugangsdaten Dritten in irgendeiner Form bekannt geworden sind, ist er verpflichtet, sein Passwort umgehend zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich der Digando GmbH zu melden. Der Kunde haftet für Schäden, die der Digando GmbH durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden selbst oder durch Weitergabe an Dritte, durch nicht rechtzeitige Meldung oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Rechte am Server ausschließlich der Digando GmbH zustehen. Der Kunde hat keine Rechte daran und auch kein Recht auf Zutritt zu den Server-Räumlichkeiten. Er nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass der Server bei übermäßigem Datentransfer überlastet sein kann und daher gegebenenfalls nicht funktioniert. Jegliche Ansprüche diesbezüglich sind ausgeschlossen.

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung des Services der Digando GmbH sämtliche Handlungen zu unterlassen, die der Digando GmbH und/oder anderen Kunden schaden oder gefährden und/oder die Verfügbarkeit des Services für andere Kunden einschränken könnten. Grundsätzlich verpflichtet sich der Kunde, das Service der Digando GmbH ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Unter bestimmungsgemäße Nutzung fällt auch die Einhaltung aller Hinweise, Empfehlungen usw., die die Digando GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach, auf ihrer Homepage, in einer Bedienungsanleitung und/oder sonstigen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen ausführt.

Die Digando GmbH bietet dem Kunden die Möglichkeit, Inhalte in seine Datenbank einzustellen. Der Kunde sichert zu, den Service der Digando GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung für die in seinem Benutzerkonto gespeicherten Inhalte. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche relevanten und gesetzlichen Bestimmungen beim Einstellen von Inhalten in seinem Benutzerkonto einzuhalten. Der Kunde hat für die Einhaltung allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. § 132 BAO) selbst Sorge zu tragen.

Der Kunde sichert zu, keine Daten in die Digando-Datenbank zu laden, die Viren oder Software und Inhalte, an denen Dritte Urheberrechte haben, enthalten.

Unbeschadet allfälliger zivil- und strafrechtlicher Folgen, hat der Kunde die Digando GmbH für Schäden und allfällige Ansprüche Dritter – welcher Art auch immer – die aus der Verletzung von Verpflichtungen des Kunden gemäß dieser Geschäftsbedingungen resultieren, völlig schad- und klaglos zu halten.

1.5 Nutzungs- und Urheberrechte
Die Digando GmbH ist im Verhältnis zum Kunden alleiniger Rechtsinhaber der Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Verarbeitungs- und sämtlicher Urheberrechte sowie des Rechts der unkörperlichen Übertragung und Wiedergabe der Digando-Datenbank sowie der einzelnen in ihr enthaltenen Inhalte. Die Nutzung der Digando-Datenbank und der darin enthaltenen Inhalte, Materialien, sowie Marken- und Handelsnamen ist ausschließlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken zulässig.

1.6 Verfügbarkeit / Gewährleistung
Die Digando GmbH leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit ihres Services. Ausfallzeiten durch Wartungen, Software-Updates und auf Grund von sonstigen Umständen (wie etwa technischer Probleme Dritter, höherer Gewalt) können nicht ausgeschlossen werden und erklärt der Kunde, für jegliche Ausfälle keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Die Digando GmbH übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass der von ihr angebotene Service allen Anforderungen des Kunden entspricht, mit anderen Programmen des Kunden kompatibel ist oder dass alle Fehler behoben werden können. Kommt es auf Grund von technologisch zweckmäßigen Änderungen des Services der Digando GmbH zu Inkompatibilitäten beim Kunden, so sind Ersatzansprüche gegen die Digando GmbH ausgeschlossen.

1.7 Haftung
Soweit dies nicht gegen geltendes Recht verstößt, haftet die Digando GmbH für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihr, ihren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Vermögensschäden wird die Haftung der Digando GmbH ausdrücklich gänzlich ausgeschlossen.

Die Digando GmbH haftet weder für Inhalte, die vom Kunden auf www.digando.com eingestellt werden, noch für Schäden, die daraus entstehen.

1.8 Stilllegung des Services
Die Digando GmbH ist berechtigt, den Service, welcher Gegenstand dieses Vertrages ist, zur Gänze oder teilweise ohne Angabe von Gründen still zu legen. Die Digando GmbH wird den Kunden von solchen Maßnahmen unverzüglich verständigen. Daraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche gegenüber der Digando GmbH.

1.9 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Die Digando GmbH ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Digando GmbH wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die bei der Registrierung bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder Kontaktadresse informieren. Die Änderung der Geschäftsbedingungen berechtigt den Kunden, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat ab Mitteilung schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart.

1.10 Dauer / Beendigung des Vertragsverhältnisses
Der Vermittlungsvertrag zwischen der Digando GmbH und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertragsteile sind berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten schriftlich zu kündigen. Die Digando GmbH ist jedoch berechtigt, den Vermittlungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung aufzulösen. Wichtige Gründe sind insbesondere Verletzungen einer Bestimmung dieses Vertrages.

1.11 Datenschutz
Die Digando GmbH und der Kunde sind verpflichtet, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung der Digando-Datenbank erhalten, vertraulich zu behandeln. Sie dürfen diese ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt Dritten zugänglich machen. Im Zuge der Auftragserfüllung notwendig und vom Kunden ausdrücklich genehmigt, ist jedoch die Datenweitergabe jedweder Art an jene Geschäftspartner der Digando GmbH, deren Baugeräte auf www.digando.com eingestellt sind.

Die Digando GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung sowie allfälliger weiterer gesetzlicher Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

1.12 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtsfall / Vertragssprache
Erfüllungsort ist 6850 Dornbirn. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Dornbirn. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch.

1.13 Teilnichtigkeit
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, eine gerichtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit wie möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

1.14 Schlussbestimmungen
Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art auf Grund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Kontaktadresse oder E-Mail-Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragsteil als zugegangen.

1.15 Zustimmung gemäß § 107 TKG
Der Kunde willigt ein, von der Digando GmbH oder von Unternehmen, die hierzu von der Digando GmbH beauftragt wurden, Nachrichten im Sinne des § 107 Telekommunikationsgesetz zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

2. Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der direkten Vermietung von Baumaschinen, -geräten und Zubehör

2.1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die direkte Vermietung von Baumaschinen, -geräte und Zubehör durch die Digando GmbH. Die Digando GmbH schließt nur Verträge mit Unternehmern ab.

2.2 Mietaufträge und -gegenstand
Mietaufträge zwischen dem Mieter und der Digando GmbH kommen über die Reservierung einer Maschine über www.digando.com, per Telefon oder per Email zustande. Der Mieter wählt den passenden Mietgegenstand, der auf der Plattform und in der Bestellbestätigung beschrieben ist. Eine Untervermietung, Verleihung oder sonstige Überlassung an Dritte ist dem Mieter ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt.

2.3 Vertragsdauer und Gefahrenübergang
Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung durch den Mieter oder mit der Übergabe an den Transportunternehmer zum Transport an den Mieter oder mit der Übergabe an den Mieter an dem vereinbarten Ort. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Halbe Tage bleiben unberücksichtigt, sodass jedenfalls nur ganze Tage verrechnet werden. Eine Verlängerung der Vertragsdauer kann nur schriftlich vereinbart werden. Wird der Mietgegenstand nicht zeitgerecht zurückgestellt, ist der Mieter verpflichtet, bis zur Rückstellung des Mietgegenstandes ein Benützungsentgelt für jeden angefangenen Tag in der Höhe des bisher vereinbarten pro Tag zu bezahlenden Mietzinses zu entrichten. Allfällige darüberhinausgehende Schadenersatzforderungen bleiben hiervon unberührt.

Der Mieter trägt alle mit dem Mietgegenstand verbundenen Gefahren und Risiken ab dem Beginn des Mietverhältnisses bis zur Rückstellung an uns und ist für die sach- und fachgerechte sowie möglichst schonende Verwendung des Mietgegenstandes verantwortlich.

2.4 Mietzins und maximalzulässige Betriebszeit
Der Mietzins ist zzgl. Umsatzsteuer, Mietvertragsgebühr und allfälligen sonstigen anfallenden Abgaben, insb. Steuern und Gebühren zu bezahlen und gilt für einen Betrieb von maximal 8 Stunden pro Kalendertag. Der Mietzins ist in voller Höhe auch dann zu bezahlen, wenn die maximalzulässige Betriebszeit von 8 Stunden pro Kalendertag nicht ausgenützt wird. Eine Verwendung des Mietgegenstandes über die maximalzulässige Betriebszeit hinaus ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und Zahlung eines entsprechend erhöhten Mietzinses gestattet. Für den Fall der Überschreitung der maximalzulässigen Betriebszeit sind wir berechtigt, für die Weiterverwendung ein angemessenes Entgelt, zumindest in der Höhe des (anteiligen) vereinbarten Mietzinses, zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 456 UGB und Betreibungskosten gemäß § 458 UGB und § 1333 Abs. 2 ABGB zu bezahlen.

2.5 Übergabe und Rückstellung
Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebstüchtigem und gereinigtem Zustand sowie ohne jegliche Schäden (abgesehen von der gewöhnlichen Abnutzung) an uns zurückzustellen. Vor Abholung oder Übergabe zum Transport oder Übergabe am vereinbarten Ort sowie bei Rückstellung ist ein Zustandsbericht anzufertigen und von den Vertragsteilen zu unterfertigen. Etwaige Mängel sind in den Zustandsbericht aufzunehmen. Unterbleibt die Erstellung eines Zustandsberichtes (inklusive beidseitiger Unterfertigung), gilt der Mietgegenstand als vertragsmäßig geliefert bzw. zurückgestellt. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand, welcher einer vertrags- und ordnungsgemäßen Benützung nicht entspricht, zurückgegeben, so hat der Mieter ein Benützungsentgelt für die Dauer, welche für die Beschaffung der Ersatzteile und die Reparatur notwendig ist, zu bezahlen. Wir sind berechtigt, für jeden angefangenen Tag während diesem Zeitraum ein Benützungsentgelt in der Höhe des bisherigen pro Tag zu bezahlenden Mietzinses zu verrechnen.

2.6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur unter Einhaltung der vereinbarten maximalzulässigen Betriebszeit (Einschichtbetrieb, 8 Stunden pro Kalendertag) ordnungsgemäß unter Wahrung aller Sorgfaltspflichten zu verwenden. Der Mieter hat Bedienungs- und Wartungsvorschriften unbedingt einzuhalten. Die Durchführung der vorgeschriebenen Service- und Wartungsarbeiten sind nach vorheriger Absprache mit uns termingerecht zu veranlassen. Auftretende Schäden sind uns unverzüglich bekanntzugeben. Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, alles zu unternehmen, damit wir die Untersuchungen durchführen können (insbesondere für den Fall, dass sich der Mietgegenstand auf einer Liegenschaft eines Dritten befindet).

Alle Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstandes sind uns unverzüglich anzuzeigen und nach Maßgabe unserer Anweisungen und Vorgaben zu beheben. Sollte bei einer Kontrolle von uns festgestellt werden, dass die Service- und Wartungsarbeiten nicht oder nur teilweise durchgeführt wurden, so ist der Mieter verpflichtet, uns allfällig daraus resultierende Schäden zu ersetzen. Die aus einer gewöhnlichen Abnützung resultierenden Reparaturen und Erneuerungen gehen zu unseren Lasten. Alle anderen Reparaturen, insbesondere solche, die aus Gewaltschäden und Schäden aus Fehlbedienung und Nichteinhaltung der Service- und Wartungspflichten oder aus einer nicht ordnungsgemäßen Benützung resultieren, gehen zu Lasten des Mieters und auf dessen Kosten.

2.7 Vertragsauflösung
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Mieter mit der Bezahlung des Mietzinses im Verzug ist oder der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt. In diesen Fällen ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters sofort abzuholen. Die Abholung des Mietgegenstandes und das hierzu erforderliche Betreten der Liegenschaft ist einvernehmlich kein Eingriff in den ruhigen Besitz des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, alles zu unternehmen und sicherzustellen, damit der Mietgegenstand abgeholt werden kann (insbesondere für den Fall, dass sich der Mietgegenstand auf einer Liegenschaft eines Dritten befindet).

2.8 Untergang, Verlust, Beschädigung, Versicherungsbedingungen
Der Mieter trägt die Gefahr und Haftung für Untergang, Verlust, Beschädigung und Benützung des Mietgegenstandes. Der Mieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten für den Mietgegenstand vor Abholung oder Übergabe zum Transport oder Übergabe am vereinbarten Ort eine Versicherung entsprechend unseren Versicherungsbedingungen auf www.digando.com abzuschließen, welche bis zur Rückstellung des Mietgegenstandes an uns aufrechtzuerhalten ist. Alle vom Versicherungsschutz nicht umfassten Schäden am Mietgegenstand sind vom Mieter selbst zu tragen. Diese Versicherungsbedingungen gelten als weitere Vertragsgrundlagen für unsere Vermietungen.

2.9 Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die Digando GmbH sind ausgeschlossen, sofern die Digando GmbH nicht krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Unsere Haftung ist in allen Fällen mit der Höhe der jeweiligen Auftragssummen beschränkt. Im Fall von unbefristeten Mietaufträgen ist unsere Haftung mit der Höhe der vereinbarungsgemäß für drei Monate zu bezahlenden Mietsumme beschränkt. Jeder Schadenersatz für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Beweislast hinsichtlich der schuldhaften Schadensverursachung trägt in jedem Fall der Kunde; die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB gilt nicht zu unseren Lasten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern und soweit zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (insbesondere für Personenschäden) entgegenstehen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten. Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere arbeits-, beschäftigungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bestimmungen) und behördlicher Vorgaben verantwortlich, die für die sach- und fachgerechte Verwendung der gemieteten Gegenstände erforderlich sind. Sollten wegen Verletzungen dieser Bestimmungen oder von behördlichen Vorgaben durch den Kunden direkt in Anspruch genommen werden, muss der Kunde die Digando GmbH diesbezüglich gänzlich schad-, klag- und exekutionslos halten.

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